Notwendige Schulungen für den Reglementierten Lieferanten und den Bekannten Lieferanten

Der Antrag auf Zulassung als Reglementierter Lieferant (Zulassung durch das LBA) setzt bestimmte Kenntnisse beim jeweiligen Personal eines Unternehmens voraus. Für den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens (sowie für eventuelle Stellvertreter) sieht das Gesetz eine erfolgreich absolvierte 35h-Schulung vor.

Jeder Mitarbeiter der identifizierbare Bordvorräte oder Flughafenlieferungen verarbeitet oder befördert benötigt einen Nachweis über eine 11h-Schulung.

Um dem Status des bekannten Lieferanten (Anerkennung durch den Reglementierten Lieferanten) zu erhalten  muss eine Person ernannt werden, welche die Verantwortung im Unternehmen für die Einhaltung der Vorschriften trägt. Dieser Sicherheitsbevollmächtigter muss eine 16h-Schulung absolvieren. Seine Mitarbeiter die Zugang zu Bordvorräten und Flughafenlieferungen haben benötigen eine 2h Schulung des Sicherheitsbewusstseins.

Allgemein gilt: Die Teilnehmer einer Luftsicherheitsschulung müssen über eine erfolgreich abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG oder eine Beschäftigungsbezogene Überprüfung nach Kap. 11.1.4 der EU (V0) 185/2010 verfügen.

Das LOGISTIC TRAINING CENTER bietet Ihnen diese Schulungsleistungen an – als offene Seminare oder sogar als Inhouse-Training speziell für Ihr Unternehmen. Hier finden Sie einen Überblick über alle wichtigen Informationen.

35h-Schulung für Sicherheitsbeauftragte

Diese Schulung ist zwingende Voraussetzung für Sicherheitspersonal bei Reglementierten Beauftragten und Lieferanten sowie bei Bekannten Versendern. Sie erfolgt nach Musterlehrplänen des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS).

Inhalt:

  • Durchleuchtungs- und Kontrollgerätetechnik bei Fracht
  • Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen
  • Sicherheitssysteme und Zugangskontrollen
  • Sicherheit von Gepäck und Fracht
  • Umgang mit unsicherer Fracht
  • Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände
  • andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins im Frachtbereich geeignet sind
  • Sicherheit der Transportfahrzeuge
  • Prüfung


16h-Schulung für Sicherheitsbevollmächtigte bei bekannten Lieferanten

Diese Schulung für den Sicherheitsbevollmächtigten erfolgt durch einen zertifizierten Ausbilder nach Verordnung ( EU ) Nr. 185/2010 Anhang Nr. 11.2.2. in Verbindung mit Nr. 11.2.5.

Inhalt:

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
  • Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
  • Verfahren für Zugangskontrollen
  • Kenntnis der auf dem betreffenden Flughafen verwendeten Ausweise
  • Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
  •  Meldeverfahren
  • Identifizierung verbotener Gegenstände
  • Rechtsvorschriften und der Verfahren für ihre Einhaltung,
  • interne, nationale, gemeinschaftliche und internationale Qualitätskontrolle
  • Fähigkeit zur Motivation anderer
  • Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren

 

11h-Schulung Schulung des Personals das identifizierbare Bordvorräte oder Flughafenlieferungen verarbeitet oder befördert.

Diese Schulung gemäß der VO (EU) 185/2010 Anhang Nr. 11.2.3.10. ist für Personal, das andere Kontrollen als Sicherheitskontrollen bei Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen durchführt.

Inhalt:

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt  / Terroranschläge / aktuelle Bedrohungen
  • Europäisches und nationales Luftsicherheitsrecht
  • Ziele und Struktur der Luftsicherheit
  • Waffen und verbotene Gegenstände / Handlungsanweisungen / Zuständigkeiten / Meldeverfahren
  • Beförderungsanforderungen
  • Schutzanforderungen – Fracht und Post oder Schutzanforderungen für Post und Material oder Bordvorräte oder Flughafenlieferungen

 

2h-Schulung des Sicherheitsbewusstseins

Diese Schulung gemäß Nummer 11.2.7. der Verordnung (EU) Nr.185/2010, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 173/2012 ist für Personal mit Zugang zu Bordvorräten und Flughafenlieferungen. 

Inhalte:

  • Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen,
  • Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften,
  • Kenntnis der Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen,
  • Kenntnis der Meldeverfahren und
  • Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle

 

Aktuelle Schulungstermine finden sie hier.